20.01.2016  LIQUI MOLY HBL

Lizenzentzug für HSV Handball

Dortmund, 20. Januar 2016 - Aufgrund gravierender Verstöße gegen zwingend einzuhaltender Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren und dem Lizenzvertrag entzieht die Lizenzierungskommission der Handball Bundesliga dem HSV Handball die Lizenz für die laufende Saison 2015/16. Mit dieser Entscheidung schöpft das unabhängige Gremium das maximal mögliche Strafmaß aus, das die Lizenzrichtlinien bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen vorsehen.

Maßgebliche Grundlage für die Entscheidung der Lizenzierungskommission vom 20.4.2015, dem HSV Handball die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga für die Saison 2015/2016 – allerdings nur unter erheblichen Auflagen – zu erteilen, war der Nachweis der Absicherung gegebenenfalls im Verlauf der Saison 2015/2016 auftretender Liquiditätslücken durch die Vorlage einer uneingeschränkten persönlichen Verpflichtungserklärung vom 28.2.2015 in Höhe von maximal 2.500.000 Euro.

Aufgrund dieser Absicherung, die den Vorgaben der Entscheidung des Schiedsgerichts aus dem Juni 2014 entsprach, konnte vom Gutachterausschuss nach intensiver Prüfung eine positive Lizenzempfehlung abgegeben werden und erfolgte letztlich auch die positive Lizenzentscheidung für die Saison 2015/16.

Tatsächlich ist diese Entscheidung aber nicht auf der Grundlage vollständig und wahrheitsgemäß vorgelegter Unterlagen erfolgt. Die absichernde Wirkung der vorgelegten Verpflichtungserklärung vom 28.2.2015 wurde durch eine vom gleichen Tag datierte modifizierende Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen dem HSV Handball und dem Sicherungsgeber zumindest ganz gravierend eingeschränkt, bzw. sogar aufgehoben. Der von Lizenzierungskommission und Gutachterausschuss gewollte Sinn und Zweck der Liquiditätsabdeckungsverpflichtung wurde durch die im Lizenzierungsverfahren vom HSV Handball nicht vorgelegte interne Vereinbarung ausgehebelt.

Erst am vergangenen Wochenende ist diese zusätzliche modifizierende Vereinbarung vom 28.2.2015 seitens des Insolvenzverwalters der Lizenzierungskommission übermittelt worden. Bei Kenntnis nicht nur der vorgelegten uneingeschränkten Vereinbarung vom 28.2.2015, sondern auch der diese zumindest gravierend einschränkenden Vereinbarung vom gleichen Tage, hätte die Lizenzierungskommission im Frühjahr 2015 keine positive Lizenzentscheidung für den HSV Handball getroffen.

Damit ist gegen die grundlegenden Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Lizenzierungsverfahrens im Hinblick auf die fristgemäße, vollständige und natürlich auch wahrheitsgemäße Erstellung und Vorlage der einzureichenden Unterlagen verstoßen worden, so dass als maximal mögliche Sanktion dem HSV die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga zum Ende der Saison 2015/2016 entzogen wird.

Kommt es im weiteren Verlauf des Spieljahres drei Mal zu einem Nichtantritt, hat dies die Einstellung des Spielbetriebs zur Folge. Sämtliche bis dahin ausgetragenen Spiele des HSV Handball würden dann so gewertet, als ob sie nicht ausgetragen worden wären (§ 49 der Spielordnung des Deutschen Handball-Bundes). 

Eine Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 1. und 2. Handball-Bundesliga für die Saison 2016/17 kann der HSV Handball aufgrund des Lizenzentzugs nicht beantragen.

 

Dortmund, 20.Januar 2016